Jagdgebrauchshundverein Kleve e.V.

       JGV Kleve


Prüfungstermine des JGV Kleve 2025


August

Verbandsschweißprüfung (20/40 Std. Rotwildschweiß getropft)

Termin: 09.08.2025
Begrenzung auf max. 6 Hunde
Nennschluss: Drei Wochen vor dem Prüfungstermin
Nenngeld:

100 € für Mitglieder des JGV Kleve e.V.
150 € für Nichtmitglieder
60 € Nenngeldaufschlag für Nichtmitglieder des LJV NRW


September

Herbstzuchtprüfung (ohne Hasenspur) (HZP)
Termin: 13.09.2025
Begrenzung auf max. 12 Hunde
Nennschluss: Drei Wochen vor dem Prüfungstermin
Nenngeld:

80 € für Mitglieder des JGV Kleve e.V.
120 € für Nichtmitglieder
30 € Nenngeldaufschlag für Nichtmitglieder des LJV NRW

Zusatzfächer zur Erlangung der jagdlichen Brauchbarkeit –Nachsuche auf Niederwild –gesonderte Nennung erforderlich
Nenngeld: 

30 € für Mitglieder des JGV Kleve e.V.
60 € für Nichtmitglieder


Verbandsgebrauchsprüfung ÜF Wildschweiß getropft (VGP/VPS)
Termin: 26./27.09.2025
Begrenzung auf max. 12 Hunde
Nennschluss: Drei Wochen vor dem Prüfungstermin
Nenngeld:

120 € für Mitglieder des JGV Kleve e.V.
160 € für Nichtmitglieder
30 € Verweiser/Verbeller
60 € Nenngeldaufschlag für Nichtmitglieder des LJV NRW


Brauchbarkeit „Nachsuche auf Schalenwild“ 400m / 600m § 7

Es können nur noch Anmeldungen für 400m angenommen werden!

Termin: 19.09.2025
Begrenzung auf max. 6 Hunde
Nennschluss: Drei Wochen vor dem Prüfungstermin
Nenngeld 400m:

100 € für Mitglieder des JGV Kleve e.V.

130 € für Nichtmitglieder
30 € Nenngeldaufschlag für Nichtmitglieder des LJV NRW

Nenngeld 600m:

120 € für Mitglieder des JGV Kleve e.V. u. d. KJS Kleve im LJV NRW
150 € für Nichtmitglieder
30 € Nenngeldaufschlag für Nichtmitglieder des LJV NRW

Brauchbarkeit „Nachsuche auf Niederwild“ § 6
Termin: 20.09.2025
Begrenzung auf max. 6 Hunde
Nennschluss: Drei Wochen vor dem Prüfungstermin
Nenngeld:

100 € für Mitglieder des JGV Kleve e.V.
130 € für Nichtmitglieder
30 € Nenngeldaufschlag für Nichtmitglieder des LJV NRW


Oktober - AUSGEBUCHT!

Brauchbarkeit „Stöbern“ § 8
Termin: 18.10.2025
Begrenzung auf max. 9 Hunde
Nennschluss: Drei Wochen vor dem Prüfungstermin
Nenngeld: 

120 € für Mitglieder des JGV Kleve e.V. und der KJS Kleve im LJV NRW

150 € für Nichtmitglieder

30 € Nenngeldaufschlag für Nichtmitglieder des LJV NRW

Hinweise zur Brauchbarkeit „Stöbern“ § 8
Aus gegebenem Anlass: in den letzten Jahren lagen die Durchfallquoten bei 50 bis 60 Prozent. Daher weisen wir darauf hin, dass entsprechend § 11 PO die Stöberprüfung nur noch einmal wiederholt werden kann. Da die Teilnahme an der Stöberprüfung sehr begehrt und schnell ausgebucht ist, bitten wir alle mit spur- und fährtentreuen sowie lautjagenden Hunden anzutreten. Wir bieten nur einmal jährlich diese Prüfung für maximal 9 Hunde an. Als Übungsveranstaltung ist der Aufwand eine Prüfung durchzuführen zu groß.


*Der Verein behält sich vor bei Mindernennungen die Prüfung ausfallen zu lassen.
Mitglieder des JGV Kleve. e.V. und Hunde mit Ahnentafeln des FCI/ VDH genießen Vorrang bei der Nennung.

Wichtige Hinweise:

Die Nennungen werden nur postalisch oder als pdf-Datei entgegengenommen.

Nenngeld ist Reuegeld und wird bei Nicht-Erscheinen oder Absage nicht erstattet.
Nennungen für alle Prüfungen an den JGV Kleve e.V., Marie-Christine Kuypers, Spyckstraße 202, 47533 Kleve 01577-1982603, E-Mail: info@jgv-kleve.de (ACHTUNG: NEUE MAILADRESSE!)

Die Nennung wird erst gültig mit Eingang des überwiesenen Nenngeldes, spätestens bis zum Nennschluß (kein Bargeld zur Nennung). 

Eine Kopie der Ahnentafel sowie die der Haftpflichtversicherung des Hundes sind mit Nennung vorzulegen. Die Mitgliedsnummer des LJV NRW ist bei jeder Nennung mitzuteilen. 

Bankverbindung: 

Volksbank an der Niers EG, 

IBAN DE 48320613844802385019. 

Verwendungszweck: DATUM DER PRÜFUNG + NAME PRÜFUNG + NAME HUNDEFÜHRER

Allgemeine Hinweise

Mitglieder des JGV-Kleve und der Kreisjägerschaft Kleve haben Vorrang! Weiterhin werden die Nennungen in der Reihenfolge des Einganges der vollständigen Meldeformulare berücksichtigt.

Nenngeld ist Reuegeld!  

Sollte bis zum Prüfungstag das Nenngeld nicht auf unser Vereinskonto eingegangen sein, so besteht kein Recht auf Teilnahme an der Prüfung.

Bitte beachten Sie, dass laut VZPO §3 Meldung zur Zuchtprüfung, der Eigentümer eines gemeldeten Hundes Mitglied eines dem JGHV angeschlossenen Vereins sein muss.

Prüfungsanmeldung

Nur vollständig und leserlich ausgefüllte Anmeldungen können angenommen werden. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Seite des JGHV (www.jghv.de)

Das Anmeldeformular für die Brauchbarkeitsprüfungen finden Sie auf der Seite des Landesjagdverbandes www.ljv-nrw.de/inhalt/ljv/die-jagd/brauchbarkeitsprufung

Die Prüfungsanmeldung kann per Post, Telefax oder E-Mail (gescannte Formulare) erfolgen.

Einzureichen ist jeweils:       

aktuelles Meldeformular

mit einzureichen sind Kopien der/des

◾Ahnentafel des gemeldeten Hundes

◾Gültigen Jagdscheines

◾Gültiger Impfausweises

Diese Unterlagen müssen am Prüfungstag noch einmal im Original vorgelegt werden.

Anmeldungen zur Prüfung:

zu Verbandsprüfungen ausschließlich auf Formblatt 1 www.jghv.de › Service

zu Prüfungen nach Landesjagdgesetz https://www.ljv-nrw.de/inhalt/ljv/die-jagd/brauchbarkeitsprufung-/5_91.html

Datenschutzerklärung und datenschutzrechtliche Hinweise zur verbindlichen Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Rahmen deutschen Rechts durch den JGV Kleve e.V. im JGHV e.V. (Verband) für personenbezogene und personenbeziehbare Daten siehe unter Impressum


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